Eigene Firmenseminare ab 7 Teilnehmern

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Verträge, die mit Privat- oder Firmenkunden zustande kommen, unabhängig davon, ob es sich um ein Präsenz- oder Onlineseminar handelt. Privatkunden sind Kunden, die weder zu gewerblichen Zwecken noch im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Vertragspartner an einem Seminar teilnehmen möchten. Es gelten die Bestimmungen des BGB.
  2. Vertragsabschluss
    Der Vertrag kommt mit einer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung zustande.
  3. Seminargebühren
    1. Die Seminargebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig, spätestens jedoch 3 Tage vor Seminarbeginn.
    2. Ein Kunde kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Seminargebühren nicht oder anteilig nicht bis zum spätestens dritten Tag nach dem Starttermin beglichen werden.
    3. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Geschäftskonto des ifw.
    4. Eine Ratenzahlung ist möglich und bedarf einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.
  4. Widerruf / Kündigung / Stornierung / Rücktritt durch den Kunden
    1. Privatkunden nach § 13 BGB haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss den Vertrag zu widerrufen, siehe Widerrufsbelehrung auf der Homepage.
    2. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
    3. Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit zum Ende des Kalendermonats möglich. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Berechnet wird der Anteil an Kosten, der durch die bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu erbringenden Leistung entstanden ist. Ein Ersatzteilnehmer kann kostenlos gestellt werden.
    4. Bei geschlossenen Firmenseminaren oder Inhouse-Seminaren gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu Monatsende. Berechnet werden 50 % der vereinbarten Seminargebühren als Ausfallhonorar.
    5. Erfolgt die Kündigung 14 Tage vor dem Starttermin oder später werden 75 % der Seminargebühren fällig, ab 10 Tagen vor dem Start werden die Seminargebühren in voller Höhe fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann kostenlos gestellt werden.
    6. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Kündigung beim ifw eingegangen ist.
    7. Kann der Kunde nachweisen, dass dem ifw durch die Kündigung kein oder ein wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, hat das ifw nur Anspruch auf den nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteil.
    8. Die gesetzlichen Bestimmungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung bleiben unberührt.
    9. Sollte der Kunde während des Seminars aus Krankheitsgründen nicht weiter am Seminar teilnehmen können, ist das ifw bereit, sofern dies betrieblich möglich ist, dem Kunden zu einem späteren Zeitpunkt die Fortsetzung des Lehrgangs ohne zusätzliche Gebühren zu ermöglichen.
  5. Rücktritt durch das ifw
    1. Liegen für ein Seminar nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht vom ifw zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung des Seminars nicht möglich, ist das ifw nicht zur Durchführung verpflichtet. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    2. Bei Betriebsstörungen oder bei höherer Gewalt kann auch ein bereits begonnenes Seminar abgesagt oder zeitlich verlegt werden. Die Gebühren für abgesagte Unterrichtseinheiten werden erstattet. Darüber hinaus entstehen keine Schadenersatzansprüche.
    3. Aus zwingendem Grund (z.B. nachhaltige Störung des Unterrichts, schwerer Verstoß gegen die Hausordnung, unsachgemäße Nutzung der Einrichtung oder bei Gefährdung des Seminars) hat das ifw nach vorheriger Abmahnung das Recht, den Kunden mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Der Kunde hat einen ggf. Entstandenen Schaden zu ersetzen. Gebühren werden nicht erstattet, es entstehen keine Schadenersatzansprüche des Kunden.
  6. Umbuchungen
    1. Eine Umbuchung ist jederzeit kostenlos in Textform möglich. 
    2. Bei jeder weiteren Umbuchung berechnet das ifw eine Aufwandspauschale von 40 Euro.
    3. Die Seminargebühren werden zum Zeitpunkt der zuerst geplanten Teilnahme fällig.
  7. Prüfungsvoraussetzungen
    Plant der Kunde die Teilnahme an einer staatlichen anerkannten Prüfung, muss er sich selbst über die Prüfungszulassungsvoraussetzungen informieren.
  8. Lizenz- und Urheberrecht
    1. Alle Lernmittel sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder kopiert und/oder an Dritte überlassen noch zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. 
    2. Sofern die Software für die Durchführung einer vereinbarten Weiterbildung auf Hardware des Vertragspartners und/oder eines Teilnehmenden gespeichert wird, ist sie nach dem Ende der Weiterbildung unverzüglich zu löschen.
  9. Inhouse-Seminare
    Findet das Seminar außerhalb der Räumlichkeiten des ifw statt, sorgt der Kunde für einen Internetzugang und notwendige Hardware
  10. Haftung
    1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
    2. Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
  11. Hausordnung
    1. Die Hausordnung des ifw ist zu beachten. Die Hausordnung ist im ifw einzusehen.
    2. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung führen zu Schadensersatzansprüchen. Schwere Verstöße werden mit einem sofortigen Ausschluss vom Unterricht geahndet.
  12. Datenschutz
    Die personenbezogene Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und ist Voraussetzung für die Durchführung des Weiterbildungsvertrages.
  13. Der Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist.
  14. Das ifw beteiligt sich nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren.
  15. Schlussbestimmung
    Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: Dezember 2023